Oldtimergutachten
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Oldtimergutachten im Raum München
Ein Oldtimergutachten bietet diverse Vorteile: freie Fahrt in Umweltzonen, weniger Kfz-Steuer (< 200 Euro für PKW) und günstige Tarife in der Kfz-Versicherung. Das Gutachten beziffern Wert & Zustand für Kauf oder Verkauf exakt, bei Erbschaften oder Rechtsstreitigkeiten liefern sie eine zahlenbasierte Einigungsgrundlage.
Oldtimergutachten zahlen sich aus: Wir erstellen Deins in München! Jetzt direkt anrufen!
Wissenswertes zum Oldtimergutachten:
- Voraussetzungen nach § 23 StVZO: Erstzulassung liegt mindestens 30 Jahre zurück.
- Der Originalzustand ist gut (5 Zustandsnoten dienen als Referenz).
- Zeitgenössische Originalität: wichtiges Kriterium für kraftfahrzeugtechnische Kulturgüter.
- Für ein H-Kennzeichen ist ein Oldtimergutachten zwingend erforderlich.
- Für den Kauf / Verkauf liefert es eine fundierte Entscheidungsgrundlage.
- Bei Rechtsstreitigkeiten liefern Oldtimergutachter objektive Lösungen.
- Die Kosten für ein Oldtimergutachten liegen meistens im mittleren dreistelligen Bereich.
- Zweistellige Wertsteigerungen zuletzt: Oldtimer sind eine renditestarke Wertanlage.
Jetzt direkt Termin für ein Youngtimer- oder Oldtimergutachten im Raum München vereinbaren!
Häufig gestellte Fragen zu Oldtimergutachten
Es beschreibt den Zustand (inkl. Zustandsnoten), bewertet die zeitgenössische Originalität aller Bauteile, beinhaltet Fotos und beziffert Werte wie den Wiederbeschaffungswert oder Wiederherstellungswert. Die genauen gesetzlichen Anforderungen sind in Paragraf 23 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zu finden.
Die Kosten für ein Oldtimergutachten hängen von der Zielsetzung und somit der Begutachtungstiefe ab. Vollgutachten für ein H-Kennzeichen kosten bis zu ca. 500 Euro, Kurzbewertungen (Oldtimerbewertungen) sind günstiger zu haben. Wir beraten Dich im Raum München zu Oldtimergutachten: Jetzt Kontakt aufnehmen!
Das Gutachten hat kein Ablaufdatum und somit keine begrenzte Gültigkeit. ABER: Wer regelmäßig Restaurierungen durchführt und Geld in seinen Oldtimer investiert, sollte den Wertzuwachs alle 2 Jahre dokumentieren lassen. Spätestens nach 24 Monaten sinkt die Aussagekraft erstellter Gutachten, zumal auch die Marktnachfrage den Wert erhöhen kann!
Wir sorgen mit größter Umsicht und Erfahrung dafür, dass es erst gar nicht so weit kommt. Aber wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren. Kfz-Sachverständige haften dann für entstandene Schäden. Für solche Fälle gibt es eine Berufshaftpflichtversicherung, deren Abschluss für alle Selbstständigen ein Muss ist.
Laut § 23 StVZO muss ein Oldtimer mindestens 30 Jahre alt sein, die Erstzulassung also entsprechend vor 3 Jahrzehnten erfolgt sein. Ab diesem Alter ist von einem kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut auszugehen. Viele Modelle (besonders seltene Auflagen) haben hohe Wertzuwächse erfahren.
Das Alter als zentrales Kriterium für beide Arten von Klassikern! Ein und dasselbe Fahrzeugmodell kann Young- und Oldtimer sein. Ist es noch keine 30 Jahre alt, spricht man von einem Youngtimer. Auch dafür erstellen wir Dir qualifizierte Gutachten, auch im Schadensfall.
Wichtige Begriffe im Oldtimergutachten:
Unter Wiederbeschaffungswert ist der Geldbetrag zu verstehen, der für die Anschaffung eines gleichartigen Fahrzeugs am Gebrauchtwagenmarkt aufzuwenden ist (Restaurationskosten exklusive).
Der Wiederherstellungswert berücksichtigt neben dem Wiederbeschaffungsaufwand auch notwendige Reparaturen und Restaurierungen, um den Fahrzeugklassiker nach einem Unfall wieder in den vorherigen Zustand zu versetzen. Angesichts dessen sollte immer ein aktueller Wiederherstellungswert bei Deinem Kfz-Versicherer für den Schadenfall hinterlegt sein.
6 gute Gründe, ein Oldtimergutachten anfertigen zu lassen
- 1. Keine Kosten im Rahmen der Schadensdiagnose / Gutachtenerstellung.
- 2. Richtige Einstufung in der Kfz-Versicherung: Mit einem Gutachten ist der aktuelle Wert im Schadensfall (z. B. Diebstahl) abgedeckt.
- 3. Wertgutachten als zahlenbasierte Entscheidungshilfe VOR Kauf oder Verkauf: Welcher Preis ist ein gutes Angebot?
- 4. Lösung für zerstrittene Erbengemeinschaft oder bei Scheidung: Mit einem Gutachten lässt sich der Oldtimer "aufteilen".
- 5. Für das Finanzamt (Steuerangelegenheiten): Gutachten als Basis für Buchwerte etc.
- 6. Visitenkarte für professionelle Vermarktung, wenn Halter oft an Oldtimer Ausstellungen oder Shows teilnehmen.
Ablauf:
Die Begutachtung des Oldtimers kann örtlich flexibel erfolgen, wir kommen Dir im Großraum München entgegen. Das Gutachten für Deinen Oldtimer ist in der Regel innerhalb von 24 Stunden fertig.
Wir überreichen es Dir und erklären genau, was die Zahlen für Dich bedeuten. Unser Anspruch ist es, dass am Ende keine Fragen offenbleiben.
Zustandsnoten für Oldtimer (classic data):
Note 1:
Fahrzeugzustand ist makellos, keine Mängel. Zeitgenössische Originalität nachweisbar, fachgerecht
restauriert.
Note 2:
Guter Zustand des Fahrzeugs (nur leichte Gebrauchsspuren), fachmännisch restauriertes Liebhaberfahrzeug, sicher im Straßenverkehr.
Note 3:
Gebrauchter Erhaltungszustand, keine größeren technischen (Durchrostungen) oder optischen Mängel, verkehrssicher.
Note 4:
Zustand ist verbraucht, eingeschränkte Fahrtüchtigkeit. Durchrostungen möglich, Arbeiten für eine Abnahme gemäß § 29 StVZO notwendig.
Note 5:
Restaurierungsbedürftiger Gesamtzustand, Oldtimer oft nicht fahrbereit, Arbeiten in allen Baugruppen notwendig, Oldtimer womöglich nicht mehr komplett.
Je besser die Note,
Du kennst weder die Zustandsnote noch den Zustand einzelner Baugruppen wie Bremsanlage, Motor oder Lenkung? Auch über den Fahrzeugwert Deines Oldtimers hast Du Dir längere Zeit keine Gedanken gemacht?
Checkliste:
Als Faustegel gilt: Je mehr Dokumente Du für Deinen fahrbaren Klassiker bzw. die Fahrzeughistorie vorlegen kannst, desto mehr wertorientierte (!) Fakten können wir bei der Ausarbeitung Deines Oldtimergutachtens berücksichtigen.
Mindestens aber sollten die folgenden Dokumente für die Erstellung eines Oldtimer Gutachtens vorliegen:
- Zulassungsbescheinigungen, auch historische.
- Nachweise über Anzahl der Besitzer.
- Nachweise über Wartungen und Restaurierungen.
- Vorhandene Kaufverträge, bereits erstellte Gutachten.
- Belege, aus denen der Originalzustand von Bauteilen hervorgeht.
Zulassung:
Ist Dein Oldtimer mindestens 30 Jahre alt und hast Du ein Vollgutachten gemäß § 23 StVZO ausstellen lassen (Kurzgutachten bzw. Wertgutachten reicht nicht), brauchst Du abgesehen von den genannten Dokumenten noch Folgendes:
- Gültiger Personalausweis, alternativ Reisepass.
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) für das Auto.
- Aktueller HU-Bericht bzw. TÜV für die Zulassung erforderlich.
Wie können wir Dir helfen?
Unfallgutachten
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Mit unserem Service
Wir lieben Oldtimer genauso wie unsere Kunden, die mit dem Fahrzeug oft einen Teil ihrer Lebensgeschichte buchstäblich erfahren haben. Das macht jeden Auftrag für uns faszinierend einzigartig, wie die Fahrzeuge es selbst sind!
Den ideellen, unbezahlbaren Wert von Oldtimern als Kulturgut können wir nicht schätzen: Sehr exakt aber seinen materiellen Wert, der für Dich abgesehen vom historischen Kennzeichen von großem Interesse ist.
Jetzt Termin für Oldtimergutachten bzw. Wertgutachten bzw. Kurzbewertung vereinbaren!